Samstag, 16. März 2013

Rechtslexikon

Rechtslexikon.net bietet über 10.000 ausführliche Erläuterungen zu Fachbegriffen aus allen Rechtsgebieten. Das Rechtslexikon eignet sich sowohl für juristische Laien als auch für den studentischen und akademischen Bereich. Alle Aspekte des deutschen Rechts werden auf der Webseite zusammengestellt.

Regelmäßig werden die Fachbegriffe überarbeitet und aktualisiert, um ein umfassendes und integriertes Informationsangebot zu allen Rechtsgebieten an die Hand zu geben. Im Rechtslexikon behandelteThemengebiete: 
Verkehrsrecht, Strafrecht, Baurecht, Zilvilrecht, Schadensersatzrecht, Schuldrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Verfassungsrecht, Versicherungssrecht, Familienrecht, Erbrecht, u.v.m.

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