Regelmäßig werden die Fachbegriffe überarbeitet und aktualisiert, um ein umfassendes und integriertes Informationsangebot zu allen Rechtsgebieten an die Hand zu geben. Im Rechtslexikon behandelteThemengebiete:
Verkehrsrecht, Strafrecht, Baurecht, Zilvilrecht, Schadensersatzrecht, Schuldrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Verfassungsrecht, Versicherungssrecht, Familienrecht, Erbrecht, u.v.m.
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